Neue Verordnung zu Meldungen im Immobilienbereich

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Entwurf für eine neue Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (GwGMeldV-Immobilien) veröffentlicht.

Bei den Änderungen geht es hauptsächlich um das Verbot der Barzahlung beim Erwerb von Immobilien (§ 16a Geldwäschegesetz (GwG)). Um die Durchsetzung des Verbots zu stärken sollen in diesem Zusammenhang zwei neue Meldetatbestände geschaffen werden.