EU-Gesetzespaket - Die Umsetzungsfrist läuft

Nach jahrelanger Abstimmungsarbeit wurde heute das AML-Gesetzespaket der EU im Amtsblatt final veröffentlicht. Es besteht aus drei sehr komplexen und umfangreichen Rechtsakten:

Die meisten Regelungen gelten nicht sofort. Hier ein Überblick über die Fristen:

AMLA-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1620)

Die Verordnung tritt größtenteils am 1. Januar 2025 in Kraft. Die AMLA wird jedoch schon ab Mitte 2024 Gestalt annehmen.

Geldwäsche-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1624)

Die Geldwäsche-Verordnung tritt am 10. Juli 2027 in Kraft. Verpflichtete müssen sicherstellen, dass sie bis zu diesem Datum alle notwendigen internen Prozesse und Kontrollen angepasst haben​.
Eine Ausnahme: Fußballagenten und Profifußballvereine können sich hierfür bis zum 10. Juli 2029 Zeit lassen.

Geldwäsche-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1640)

Die Geldwäsche-Richtlinie gilt nicht unmittelbar in den Mitgliedstaaten der EU. Vielmehr müssen hierzu erst nationale Gesetze erlassen werden. Für die meisten Vorgaben haben die Staaten Zeit bis zum 10. Juli 2027.

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