BaFin: Solaris muss diverse Mängel in der Geldwäscheprävention beseitigen

Die Finanzaufsicht BaFin hat angeordnet, dass die Solaris SE Mängel beseitigen muss. Mehrere Prüfungen hatten Defizite in der Geldwäscheprävention, im Meldewesen, im Auslagerungsmanagement und in der IT ergeben. Bereits im Frühjahr 2024 hatte die BaFin eine ähnliche Anordnung gegen die Solaris SE bekannt gemacht.

Darüber hinaus hat die BaFin das Mandat des Sonderbeauftragten verlängert, den sie am 16. Dezember 2022 bestellt hatte.